Edition und Kommentar. Aufbau und Vermittlung von kontextualisierenden Inhalten

Edition und Kommentar. Aufbau und Vermittlung von kontextualisierenden Inhalten

Organisatoren
Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde Dresden (ISGV); Sächsisches Staatsarchiv Dresden (Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde Dresden (ISGV))
Ausrichter
Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde Dresden (ISGV)
Veranstaltungsort
Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek Dresden
PLZ
01069
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
22.06.2022 - 24.06.2022
Von
Philipp Thomas Wollmann, Monumenta Germaniae Historica

Außer Frage steht die Bedeutung von qualitätvollen Quellenerschließungen für die historische Forschung. Dennoch gilt die aufwendige Arbeit daran in den vergangenen Jahren zunehmend als wenig innovativ und erstrebenswert, teilweise sogar als problematisch. Selten werden Editionen als Dissertationen vergeben oder durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert. Wenn doch, so zunehmend als Hybrid- oder Online-Edition, deren langfristige Sicherung und Zugänglichkeit noch nicht vollständig geklärt ist. Die Realität sieht jedoch anders aus. Sowohl die Monumenta Germaniae Historica (MGH) als auch die Regesta Imperii (RI) entwickeln und differenzieren ihre Arbeitsmethoden für die Edition der spätmittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Quellenmassen kontinuierlich. Parallel bemüht sich seit längerem die landesgeschichtliche Forschung um eine kritische Reflexion der Methodik und stellt diese immer wieder zur Diskussion.1 Dazu zählt auch das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) in Dresden, an dem neben dem traditionsreichen Codex diplomaticus Saxonie (CDS) und der Edition der Briefe der Herzogin Elisabeth von Sachsen (1502-1557) weitere spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Editionsprojekte angesiedelt sind, welche die Grenze zur massenhaften Quellenüberlieferung des Spätmittelalters überschreiten. Diese Projekte gaben Anlass nach der korrekten Vorgehensweise – besonders bei der Kommentierung –, im Konflikt zwischen wissenschaftlichem Nutzen, gesellschaftlichem Gewinn und arbeitsökonomischer Praktikabilität, zu fragen. Dies sollte am Beispiel verschiedener Editionen bzw. Erschließungen von Briefen, Urkunden und weiteren Quellen vom späten 13. Jahrhundert bis in das 16. Jahrhundert hinein erfolgen.

Als grundlegend und allgemeingültig können besonders die Beiträge von ENNO BÜNZ (Leipzig), FRANCESCO ROBERG (Marburg) und MATTHIAS KÄLBLE (Dresden / Leipzig) angesehen werden. Bünz verwies auf die Schwierigkeiten bei der Edition von seriellen Quellen des Spätmittelalters. Mit einem beispielhaften Überblick über das zahlreiche Aufkommen päpstlicher, königlicher, bischöflicher oder städtischer Registerserien in ganz Europa verdeutlichte er die Masse der Quellen als zentrales Problem des Spätmittelalters. So wäre nicht nur zu erörtern, was ediert werden solle, sondern es fehle auch an Diskussionen über die praktische Umsetzung dieser Editionen. Für letzteres benannte Bünz verschiedene Editionsmöglichkeiten, die von der Quellengattung und der jeweiligen Situation abhängig seien.2 Grundsätzliche Gedanken zum Rezipientenkreis von Editionen trug Roberg vor. Nach seiner Ansicht wäre eine Edition mehr für einen Expertenkreis gedacht und weniger für den interessierten Laien. Dementsprechend hätten sich Editionsrichtlinien am Expertenwissen auszurichten: Kommentare dürften durchaus ausführlicher sein, wenn sie etwas behandeln, was im Fachkreis nicht allgemein bekannt sei. Gegen einen generellen Pragmatismus, nicht aber gegen pragmatische Entscheidungen bei der Erstellung von Editionen aufgrund fehlender Fördermittel, sprach sich Kälble aus. Denn gerade die Kommentierung sei für die Benutzung von entscheidender Bedeutung, wie er am Beispiel des CDS für die Urkunden der Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen etwa bei den Deperdita verdeutlichte. Dabei wies er insbesondere darauf hin, dass im Laufe einer Edition entstandenes Wissen verloren gehe, wenn es nicht aufgeschrieben werden würde.

In die Briefeditionen leitete KARL BORCHARDT (München) mit den nach Petrus de Vinea benannten Dictamina ein. Da dafür zahlreiche Überlieferungen vorliegen, entwickelte Borchardt eine Gruppensystematik, aus denen er spezifische Handschriften zur Edition heranzog. Dadurch werde das zu bearbeitende Material auf ein durchführbares Maß verringert. Ähnliche Schwierigkeiten ergaben sich auch bei der Bearbeitung des Spezialregisters Clemens’ IV. durch MATTHIAS THUMSER (Berlin). Die Edition dieser besonderen Briefsammlung, bei der es sich um vertrauliche Schreiben aus der camera secreta handeln dürfte, entstand nach der Lachmannschen Methode in Anlehnung an die Richtlinien der MGH. Eine Kommentierung erfolge im Sachapparat nach der Maßgabe, je abseitiger der Gegenstand, desto ausführlicher der Kommentar. Einen tiefen Einblick in die Editionsstandards für die Bearbeitung der Briefe zur Kirchenpolitik der sächsischen Kurfürsten Friedrich der Weise und Johann der Beständige gewährte BEATE KUSCH (Leipzig). Dort wurden durch die Editoren nur Stücke ausgewählt, die inhaltlich eng dem Thema entsprachen. Je nach Bedeutung des Stückes und vorhandenem Erschließungsstand folgt eine Wiedergabe entweder als Vollregest oder als Edition, wobei aufgrund der immer noch großen Quellenmenge auf sparsame Kommentierung geachtet wurde. Angesichts von Evaluationen, Rezensionen und direkten Rückmeldungen betonte Kusch, dass die zügige Herausgabe der Bände manchmal wichtiger als eine umfassende Kommentierung sei, dies jedoch von der Edition selbst abhinge. Eine andere Vorgehensweise stellte JENS KLINGNER (Dresden) für die Edition der Briefe der Herzogin Elisabeth von Sachsen (1502-1557) vor. Diese setzten auf umfangreiche Kopfregesten und intensive Kommentierung, um einem breiteren Rezipientenkreis Zugang zur Materie zu eröffnen. Den methodisch traditionell erarbeiteten Quelleneditionen stand die computergestützte und digitale Edition der Briefe der Hildegard von Bingen aus dem Liber epistolarum des sogenannten Riesenkodex gegenüber, vorgestellt durch ANDREAS KUCZERA (Gießen). Diese schaffe durch ihre digitale Oberfläche und die Vernetzung der Entitäten mit der gemeinsamen Normdatei (GND) sowie Wikidata eine tiefere Erschließung des Textes, ohne ausufernde Kommentare in der Edition zu benötigen. Durch die computerbasierten Textvergleiche würden zudem neue Erkenntnisse gewonnen, weshalb diese Modellierung die Arbeit an einer Edition deutlich erleichtern könne.

Urkundliche Quellen behandelte unter anderem ANDREA RZIHACEK (Wien), Bearbeiterin der Urkunden Kaiser Ottos IV. für die MGH, die einen Einblick in die Konzeption der Reihe der Diplomata-Bände gab. Von Bedeutung sei vor allem die Individualität der jeweiligen Urkunde, die sich in einer mehr oder minder ausführlichen Kommentierung niederschlage. Der Kommentar könne daher keinem Leitfaden folgen, sondern solle sich aus der Urkunde selbst ergeben. Im Vergleich zu den weit über Europa verstreuten Kaiserurkunden präsentierte AREND MINDERMANN (Stade) Konzepte für regionale Urkundenbücher. Seiner Ansicht nach hätten die Fondedition, die Bearbeitung eines einzelnen Archivbestandes, und die Pertinenzedition, die sachbezogene Edition aus verschiedenen Beständen, jeweils Vor- und Nachteile. Mithilfe des durch ihn bearbeiteten Urkundenbuchs der Bischöfe und des Domkapitels von Verden betonte Mindermann die Grenzen beider Erschließungsarten, die für die Fondedition in der lückenhaften Überlieferung des Früh- und Hochmittelalters, für die Pertinenzedition dagegen in der Materialmasse des Spätmittelalters liege. Es sei durch den Editor abzuwägen, welche Editionsart zu bevorzugen sei.

Die Bandbreite verschiedener rechtshistorischer Quellen präsentierten PETER WIEGAND (Dresden), ULRICH RASCHE (Wien / Göttingen) und WOLFGANG SELLERT (Göttingen). Wiegand führte aus, dass die Edition von Provinzial- und Diözesanstatuten eine besondere textkritische Kommentierung benötigen würde. Denn eine solche habe hauptsächlich auf die Rechtsgrundsätze hinzuweisen und müsse diese ergänzen. Dabei stecke die Auswertung dieser wichtigen Quelle für Deutschland im Vergleich mit anderen europäischen Ländern noch in den „Kinderschuhen“, obwohl sie von den Zeitgenossen umfangreich rezipiert wurden. Gerade dies gelte es aber, in einer Edition kenntlich zu machen. Weniger bis gar keine Kommentierung benötige dagegen die Aktenverzeichnung, die Rasche am Beispiel der Judizialakten des kaiserlichen Reichshofrates vorstellte. Die große Menge des Materials mache eine umfangreichere Verzeichnung sowie die Aufnahme einzelner älterer Urkunden aussichtlos. Dennoch biete die Aktenverzeichnung durch die kopiale Überlieferung von unbekannten Papst-, Kaiser- und Privaturkunden aus dem gesamten Mittelalter eine Chance für die Mediävistik, weshalb sie in den Kanon der Hilfswissenschaften aufzunehmen wäre. Mit den Konzepten der Kammergerichtsordnung wandte sich der Vortrag von Sellert einer sich immer wieder verändernden rechtshistorischen Quellen zu. Trotz unterschiedlicher Fassungen sei vor allem ihre Authentizität von Bedeutung, von der sie auch ihre Rechtskraft erhalte. Diese gelte es entsprechend zu beachten und danach die Edition auszurichten.

Auf zu Unrecht vernachlässigte epigraphische Quellen macht SABINE ZINSMEYER (Leipzig) aufmerksam, die anhand von Beispielen aus der Nikolaikirche in Görlitz in die Komplexität und Eigenheiten der Inschriftenaufnahme einführte. Die Kommentierung erfolge hier als Fließtext vor der Edition und könne aufgrund des unterschiedlichen Zustandes des Objekts und der kunsthistorischen Aspekte sehr umfangreich ausfallen. In der Praxis würden jedoch wegen der begrenzten Forschungsmittel die zum Verständnis dringend notwendigen Kommentare stark gekürzt oder vollständig weggelassen. Während sich die meisten vorgestellten Projekte mit einer spezifischen Quellengattung beschäftigten, präsentierte DOROTHEE RIPPMANN TAUBER (Itingen) die Vorteile unterschiedlicher Überlieferungsträger in einer thematisch zusammengestellten Edition. Sie setzte die Quellen ins „Kreuzverhör“, um durch Sprache und Materialität weitere Rückschlüsse ziehen zu können. Die beigegebene Edition gehe über die üblichen Standards hinaus, indem sie nicht nur einen umfangreichen Kommentar, sondern zum Teil auch Übersetzungen biete. Dass das Tagungsthema auch für die Zeitgeschichte virulent ist, zeigte der pointierte Abendvortrag von SVEN HANUSCHEK (München) über Erich Kästners Blaues Buch, in dem die teils starken Veränderungen zwischen Autograph und späterer Publikation deutlich wurden. Dadurch könne dieses nur bedingt als authentische Geschichtsquelle angesehen werden.

Die vorgestellten Editionen stehen pars pro toto für viele weitere aktuelle Projekte im deutschsprachigen Raum, deren grundsätzliche Schwierigkeiten und Ansätze sie widerspiegeln. Die thematische Vielfalt sowie ihre Inhalte konnten hier nur angerissen werden. Allen gemeinsam ist dennoch, dass die Projektumstände und die Individualität der Quelle – gerade für das Spätmittelalter – kein einheitliches Vorgehen möglich machen. Der Umfang der Kommentierung innerhalb einer Edition hängt von zahlreichen Faktoren ab, die für jedes Projekt einzeln eruiert und umgesetzt werden müssen. Hierzu können zwar Vorlagen hilfreich sein, von besonderer Bedeutung ist allerdings der Austausch zwischen Editor/innen, wie die ausführlichen und teilweise kontroversen Diskussionen im Anschluss an die Vorträge und an den Sektionsenden zeigten. Wünschenswert wäre dies auch in internationalem Rahmen, um so die teilweise in langen Traditionslinien geführten Methodiken zu hinterfragen und neue Impulse zu erhalten. Nicht vergessen werden darf allerdings, dass hinter einer erschienenen Edition eine individuelle Existenz steht. Daher ist das Erscheinungsbild von Editionen genauso vielfältig wie ihre Bearbeiter/innen. „Unser Werk lobt kein Meister, und keines Meisters Auge erfreut sich an ihm; denn es hat keine Meister, und wir sind alle nur Gesellen“ sprach bereits der berühmte Altertumswissenschaftler Theodor Mommsen und dies hat auch noch heute – besonders bei Editionen – seine Gültigkeit.3

Konferenzübersicht:

Peter Wiegand (Dresden) / Andreas Rutz (Dresden): Eröffnung und Begrüßung

Christian Schuffels (Dresden): „Sind eigne Zuthaten der Redaction überhaupt zweckmäßig?“ Zur Einführung in das Tagungsthema

Enno Bünz (Leipzig): Editions- und Erschließungsmöglichkeiten serieller Quellen des späten Mittelalters

Sektion I: „Wer wird … später alle diese Briefe lesen?“ Briefe und ihre Kommentierung im Fokus
Moderation: Benjamin Müsegades (Heidelberg) / Andreas Rutz (Dresden)

Karl Borchardt (München): Briefe oder Formularien? Die nach Petrus de Vinea benannten Mustersammlungen

Beate Kusche (Leipzig): „… und ich ein bosser schreyber bin“ – Briefe zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen in gedruckter und elektronischer Ausgabe

Abendvortrag

Matthias Thumser (Berlin): Zugang zum Text. Die editorische Erschließung des Spezialregisters Papst Clemensʼ IV. (1265-1268)

Andreas Kuczera (Giessen): Digitale Modellierung von Briefen in ihren Überlieferungs- und Annotationskontexten

Jens Klingner (Dresden): Die Kommentarprinzipien am Beispiel der Briefe Herzogin Elisabeths von Sachsen

Blockdiskussion zur Sektion I

Sektion II: Viele Wege – Hohe Erwartungen: Perspektiven der Quellenerschließung
Moderation: Judith Matzke (Dresden) / Christian Schuffels (Dresden) / Alexander Kästner (Dresden)

Francesco Roberg (Marburg): Zum Verhältnis von Text, Apparaten und Kommentar in Editionen

Peter Wiegand (Dresden): Dynamische Satzungen. Probleme der Edition und Kommentierung spätmittelalterlicher Provinzial- und Diözesanstatuten

Ulrich Rasche (Wien / Göttingen): Archivisch-dokumentarische Aktenverzeichnung als Form der Quellenerschließung. Methoden und Ergebnisse am Beispiel der frühneuzeitlichen Judizialakten des Kaiserlichen Reichshofrats im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv

Wolfgang Sellert (Göttingen): Grundsätzliches zur Edition frühneuzeitlicher normativer Texte. Erfahrungen eines Rechtshistorikers

Sabine Zinsmeyer (Leipzig): Textkritik und Kommentar bei Inschrifteneditionen

Blockdiskussion zur Sektion II

Abendvortrag

Sven Hanuschek (München): „Ich habe den Text geändert, doch am Inhalt kein Jota.“ Erich Kästner als Selbstherausgeber und die Philologie: Das Blaue Buch

Sektion III: Kommentierte Urkundeneditionen – Nur etwas für „Urkundionen“?
Moderation: Markus Cottin (Merseburg) / Benjamin Müsegades (Heidelberg)

Mathias Kälble (Dresden / Leipzig): Pragmatismus als Prinzip? Zum Verhältnis von Text und Kontext bei der Edition mittelalterlicher Fürstenurkunden

Arend Mindermann (Stade): Konzeption und Konzeptionsanpassungen bei den niedersächsischen Fondseditionen am Beispiel des Verdener Urkundenbuches

Andrea Rzihacek (Wien): „Was fällt an den Vorbemerkungen auf? Sie sind zu lang.“ Überlegungen zur Kommentierung von Urkunden in den Diplomata-Editionen der Monumenta Germaniae Historica

Dorothee Rippmann Tauber (Itingen): Frömmigkeit in der Kleinstadt: Jenseitsfürsorge, Kirche und städtische Gesellschaft in der Schweiz (1400-1530). Quellen und Materialien zur Region Bischofszell

Blockdiskussion zur Sektion III

Anmerkungen:
1 Fassbar etwa in den Bestrebungen und Vorschlägen, die Editionsweise zu vereinheitlichen. Etwa durch Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, hrsg. von Walter Heinemeyer, 2. Aufl. Marburg 2000 oder Matthias Thumser, Zehn Thesen zur Edition deutschsprachiger Geschichtsquellen (14.-16. Jahrhundert), in: Matthias Thumser / Janusz Tandecki (Hrsg.), Editionswissenschaftliche Kolloquien 2005/2007. Methodik – Amtsbücher – digitale Editionen – Projekte, Toruń 2008 (Publikationen des Deutsch-Polnischen Gesprächskreises für Quellenedition 4), S. 13-19.
2 Vgl. Enno Bünz, Serielle Quellen des späten Mittelalters – Herausforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der editorischen Arbeit angesichts beginnender Massenüberlieferung, in: Martin Hartmann / Horst Zimmerhackl (Hrsg.), Quellenforschung im 21. Jahrhundert. Vorträge der Veranstaltungen zum 200-jährigen Bestehen der MGH vom 27. bis 29. Juli 2019, Wiesbaden 2020 (MGH Schriften 75), S. 195-239, hier S. 213-237.
3 Theodor Mommsen, Ansprache am Leibniz' schen Gedächtnistage am 4. Juli 1895, Sitzungsberichte der Berliner Akademie der Wissenschaften 1895, S. 733-735; zitiert nach Theodor Mommsen, Reden und Aufsätze, Berlin 1905, S. 196-198, hier S. 197.

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